Hallo Ihr Lieben,
hatte jemand schon im Baugewerbe was mit der Bulli-Fahrer Regelung zu tun.
Hier wird dem Arbeitnehmer die Zeit hinterm Lenkrad, zur Baustelle vergütet.
Ich würde meinen diese wäre steuer-und sozialversicherungspflichtig.
Grundsätzlich hätte er auch Anspruch auf die Wegezeitentschädigung i. H. v. 6,00 Euro. Dies könnte ich als
VMA abrechnen.
Liebe Grüße
Hallo!
Siehe Dok.-Nr.: 1018854
MfG
Johannes
@joei1230 Danke dieses Dok. kenne ich schon.
Aber zu der Bulli-Fahrer-Regelung und der Steuer-und Sozialversicherung steht hier nichts.
LG
Hallo,
rechtlich können wir Sie als DATEV hier leider nicht beraten.
Hat hier in der Community noch jemand Erfahrung bei der Abrechnung der Bulli-Fahrer Regelung?