Hallo, ich weiß nicht mehr, ob das angefügte Schreiben von der BStbK, der StbK Stuttgart, der DATEV oder von der Telekom oder sonst woher war, jedenfalls bringt es das Dilemma recht gut auf den Punkt. Das Schreiben solle man dann an das Bundes- oder Landeswirtschaftsministerium oder an die L-Bank, den Papst, die Dreifaltigkeit oder ans hiesiege Wasserwerk, den örtlichen Kindergarten oder die Kantine von städtischen Bauamt senden, womit ich denke, dass der Unterschied in der Wirkung marginal differieren wird. Ich habe zumindest jetzt bei den SAP1 und SAP2 eine Verfahrensdokumentation vorangestellt, wo alles nochmals dargelegt wird, damit man nachher auch nicht sagen kann, ich hätte abweichend von FAQ 3.4.2.5.7.1 Abs. 4 Satz 3 Ziffer 4b einen Ansatz gewählt, um mich dem Subventionsbetrug schuldig zu machen; ob man hier nur die Erklärung einreichen soll, ist mir jetzt auch einerlei. M.E. sitzen dort in den Prüfungsreihen Menschen, die streng nach Vorgabe abprüfen MÜSSEN, denn so ein Stuß, der insbesondere schon vorlag und nochmals oder erweitert absolut unverhältnismäßig mit dem in Frage stehenden Zuschuss, angefordert wird, kann von einem rational, vernünftig agierende Menschen nicht stammen. Heute lese ich, dass die ersten Schätzbescheide mit der vollen Rückforderung ergehen und das nach dem 31.03.2024 für die Verlängerten auch geschehen soll. Insofern sieht es wohl mit einer weiteren Fristverlängerung eher schlecht aus, obgleich aktuell erst die Hälfte der Schlussabrechnungen eingereicht ist und sich die Zulagenstellen einen Prüfzeitraum von 5-7 Jahren ausbedungen haben. Es passt aber irgendwie doch ins aktuelle Gefüge ein und Habeck will heute die Wirtschaft "reformboostern"; in diesem Sinne. Schönen Abend. Im Moment habe ich grade zwei Schlussabrechnungen erstellt und bin offen gesagt, schon wieder ziemlich gefrustet.
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