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Keine Zugferd-Rechnung für neue Mandanten mehr aus Rechnungschreibung möglich?

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letzte Antwort am 28.02.2024 08:31:47 von Kerstin_Schulz
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stefanbrust
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Hallo zusammen,

 

ich versuche jetzt schon das zweite Mal einem neuen Mandanten eine Zugferd-Rechnung (per E-Mail) zu schicken. In der Stammdatenanlage kann ich nur digitale Rechnung per E-Mail auswählen, das scheint dann aber das Rechnungsformular für den Druck zu sein (das einen Briefkopf erfordert), oder E-Rechnung über den E-Rechnungsservice.

 

Zu letzterem gibt es zwar reichlich Info-DB-Dokumente, aber keins davon ist so verständlich, dass ich das einfach mal so machen möchte. Und es riecht so ein bisschen nach kompliziert und Zusatzkosten.

 

Einfache Aufgabe: Rechnungen wie bislang per E-Mail im Zugferd-Format per Mail versenden. Ergebnis: wieder 20 Minuten in den Sand gesetzt für nichts.

 

Bei Bestandsmandanten geht es wie gehabt...

 

VG
Stefan Brust

metalposaunist
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Nein, das geht nicht mehr. Das hatte @deusex hier auch schon festgestellt und DATEV hat hier mit geht nicht geantwortet. Wenn ich's richtig im Kopf habe, passt das ZUGFeRD Format nicht zur E-Rechnung ab 2025 und daher nimmt uns DATEV heute schon die Möglichkeit etwas einzustellen, was 2025 nicht mehr passt. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
deusex
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Die Umstellung auf E-Rechnung ist ein one-way-ticket.

 

Einmal einen Bestandsmandanten umgestellt, ist eine Rückkehr zu 1.0 nicht mehr möglich.

 

Korrespondierend zu diesem Vorgehen können wohl dann auch neue Mandate nicht auf die alte ZugFERD-Variante geschlüsselt werden.

 

E-Rechnung oder ZugFerd und wenn ja, welche Varian... - DATEV-Community - 385464

 

 

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stefanbrust
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Es ist echt ein Unding, es wird eine Option ohne Zwang genommen, und gleichzeitig ein (scheinbar) umständlicher Weg vorgeschrieben. Es interessiert mich erst, was in 2025 ist, wenn 2025 da ist. Bis dahin ändert sich alles eh noch einmal.

 

DATEV kapiert einfach nicht, dass wir hier arbeiten müssen und uns nicht ständig Knüppel zwischen die Beine werfen lassen müssen.

 

Kann ich denn über dieses komische Online-E-Rechnungs-Ding eine Rechnung per Mail versenden, oder ist das Mega-Kompliziert (wetten?) oder kostet mehr als DATEV-RZ-Druck?

stefanbrust
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Mein Würgaround ist jetzt, Digitale Rechnung schlüsseln, diese an mich selbst schicken, im PDF X-Change Editor Briefkopf hinzufügen (Bilder kann das Steinzeit-Rechnungsformular ja auch nicht, oder nur in mieser Qualität) und dann wieder per Mail schicken. Den Spaß kann ich mir aber nur für Einzelfälle erlauben...

 

Nochmal: Danke DATEV!

metalposaunist
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Kann mir gut vorstellen, dass DATEV da einen Preis pro Rechnung dran machen wird. Ist ja dann in der Cloud zählbar 🤑

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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deusex
Experte
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@stefanbrust  schrieb:

Mein Würgaround ist jetzt, Digitale Rechnung schlüsseln, diese an mich selbst schicken, im PDF X-Change Editor Briefkopf hinzufügen (Bilder kann das Steinzeit-Rechnungsformular ja auch nicht, oder nur in mieser Qualität) und dann wieder per Mail schicken. Den Spaß kann ich mir aber nur für Einzelfälle erlauben...

 

Nochmal: Danke DATEV!


... ich hoffe, das ist nicht ihr Ernst. Das hört sich grausam an. 🙄

 

Hallo Herr Aust,

 

es ist mittlerweile auch irgendwo von DATEV gepostet worden, dass die E-Rechnung kostenlos ist.

 

Die E-Rechnung hat schon Vorteile und ich stelle demnächst kanzleiweit um, da mich nur noch hinderte, dass die E-Rechnung bis vor Kurzem nicht automatisch auch nach Unternehmen Online übertragen wurde und man die Mandanten auf einmal mit "Regeln" und "Weiterleitungen" behelligen musste; nach Zetern und Schimpfen hat dies die DATEV tatsächlich kurzfristig umgesetzt.

 

Die E-Rechnung wird also per E-Mail zugestellt, sofern der Empfänger kein Portal für den Empfang von E-Rechnungen unterhält. Das ist prinzipiell schon mal der richtige Ansatz. Die Zustellung per E-Mail ist im Prinzip nur Plan B, der irgendwann nach 2025 möglichst verschwinden soll (was ich nicht glaube).

Sie sehen nur keinen Ausgang mehr in Ihrem eigenen E-Mail-Account, sondern finden die übermittelten Rechnungen übersichtlich in Rechnungsschreibung dort, nachdem Sie "abgerechnete Rechnungen"-"alle" ausgewählt haben.

deusex_0-1709029765309.png

 

Öffnen Sie die "Versandübersicht" und Sie sehen . . . die Versandübersicht und zu jeder Position und u.a. einen direkten Link zum Dokument.

 

Das ist insgesamt nun schon deutlich besser, als der workflow zuvor.

 

Schauen Sie es sich mal an und sie werden sich gar nicht mehr so grämen, wie im Moment. Ging mir ebenso. Zunächst ausgeflippt, dann "o.k." und jetzt "ganz gut".

 

Die Rechnungszustellung wird damit auch aus dem üblichen E-Mail-Traffic herausgenommen und über sicherere Kanäle verteilt.

 

Die E-Rechnung ist formell vorgegeben und es gibt auch keine Layout-Möglichkeiten ! Dies muss man sich bewusst sein. Für mich persönlich ist dies allerdings belanglos, womit ich die E-Rechnung aus funktionalen Gründen jetzt bereits empfehlen würde.

 

Tipp: Sie können sich in der Mandanten-Übersicht nun auch eine Spalte einblenden lassen:

deusex_2-1709030129252.png

 

So sehen Sie sofort, wer bereits umgestellt ist.

 

 

Edit Wermutstropfen: Ich würde sehr gerne die Info-Mail, die mein Mandant erhält gerne selbst editieren, wie dies zuvor auch der Fall war, da wir in diese Info-Mail zur Rechnung auch Hinweise zu Auswertungen etc. aufnahmen.

 

Hier sollte sich die DATEV möglichst schnell bewegen und sich eines besseren Besinnen !

 

 

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stefanbrust
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Danke für die lange und ausführliche Beschreibung, die ich mir so von DATEV in der Info-DB (oder wie immer das gerade heißt) gewünscht hätte. Kann ich denn auch Rechnungen "für später" fertigstellen, also zur Vorbereitung einer Besprechung, ohne dass der Mandant die schon direkt erhält? Und wo hinterlege ich die E-Mail-Adresse des Mandanten für die XRechnung (Ein Portal hat wohl kaum ein Mittelständler schon)? 

 

Nochmals danke für Ihre Mühe!

 

VG

Stefan Brust

deusex
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Die Empfänger-E-Mail-Adresse hinterlegen Sie in den Stammdaten

 

Zentrale Mandantendaten -> Mandat -> Rechnungsempfänger -> nach unten scrollen ->

 

deusex_0-1709048730447.png

 

Muss in den Kommunikations-Stammdaten natürlich eine E-Mail-Adresse hinterlegt sein; auf diese Auswahl kann dann zugegriffen werden.

 

Rechnungen bespreche ich an sich nicht. Das war lange Zeit ein großes Manko, dass keine Probeabrechnungen mehr ausgedruckt werden konnten und wurde dann auf stetige Nachfrage wieder in Rechnungsschreibung implementiert.

 

Sie bearbeiten die Rechnung ganz normal, bis diese druckfertig ist und jetzt finden Sie in der Tat wieder hier

 

deusex_2-1709049056670.png

 

den sechsten Button deusex_3-1709049092894.png und können über diesen wieder eine Probeabrechnung ausgeben.

 

Wenn Sie den Sky-PDF als Standardrucker nehmen, können Sie sich statt Druck gleich eine PDF zu Besprechung erstellen lassen. Ich bin Klick- und Papierschwabe 😉

 

Die Rechnung hat noch keine Rechnungsnummer, ist also weder geschrieben, noch an UO oder den Mandanten gesendet, sondern befindet sich noch in Ihrem "Entwurfsstadium" zum "internen Gebrauch".

 

Erst nachdem Sie den Vorgang mit dem Button deusex_0-1709049474443.png auslösen und fortführen, wird der Vorgang "scharf" geschalten und die Rechnung "gedruckt und verarbeitet".

 

 

Ich denke, mit den Infos müssten Ihre gröbsten Probleme diesbezüglich doch zu lösen sein.

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DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

Sie finden eine ausführliche Anleitung zu Einrichtung und Versand von E-Rechnungen, mit vielen Hintergrundinformationen, in folgendem Dokument: 1018466 E-Rechnung einrichten und versenden

 

Eine Kurzanleitung existiert auch: 1018510

 

Geben Sie mir gerne eine Rückmeldung zu den Dokumenten, wenn etwas unklar beschrieben ist oder auch Informationen fehlen. Gerne hier oder auch über "Feedback an Autor" im Dokument.

 

Den Part mit "Rechnung sichten und prüfen" werde ich wieder mit aufnehmen. Ich hatte den Part entfernt, seit der Probe-/Wiederholdruck für elektronische Rechnungen möglich ist. 

Wie der Probe-/Wiederholdruck mit einer anderen Druckeinstellung (z. B. PDF) möglich ist, wird auch hier beschrieben: 1001279

 

Schöne Grüße und vielen Dank @deusex  für die Klärung der Fragen von Stefan Brust 👍.

Kerstin Schulz

DATEV eG

9
letzte Antwort am 28.02.2024 08:31:47 von Kerstin_Schulz
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