Hallo Herr Berger, das Fenster kann nicht unterdrückt werden. Da die Festschreibung für diverse Vorgänge Voraussetzung ist, um die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung zu erfüllen, wurde die Möglichkeit an unterschiedlichen Stellen im Programm vorgesehen. Im Sinne der GoBD gilt ein Sachverhalt erst dann als gebucht, wenn er festgeschrieben ist und somit den Grundsatz der Unveränderlichkeit erfüllt. Um auch den Grundsatz der Zeitgerechtigkeit zu erfüllen, müssen die Buchungsstapel außerdem sobald als möglich festgeschrieben werden. Die Defaulteinstellung im Dialog ist "nicht festschreiben", damit ist sichergestellt, dass die Funktion nicht versehentlich ausgeführt wird, sondern die Festschreibung bewusst durch Ändern der Option angestoßen wird. Ihren Wunsch, das Fenster beim Verlassen von Belege buchen unterdrücken zu können, haben wir aufgenommen. Mit freundlichen Grüßen DATEV eG Martina Harwarth Service Rechnungswesen (FIBU)
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