Sehr geehrte Frau Kubisch, ich sehe die Angabe des Titels in der Forderungsaufstellung als ein Gebot der Klarheit und Übersichtlichkeit an. Man kann mit einem Blick erfassen, ob eine Forderung tituliert ist oder nicht und welche Qualität und welches Alter der Titel haben. Dazu kommt, dass insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen immer titelbezogen ausgeführt werden (Forderungen aus dem Forderungskonto, die nicht explizit einem Titel zugeordnet sind, werden dann nicht aufgeführt), so dass auch hier klar erkennbar die Angabe des jeweiligen Titels essentiell ist. Und auch wenn die Tendenz des Gesetzgebers dazu geht, die Forderungsaufstellung in ein Formular zu fassen, gibt es genügend Anlässe und Möglichkeiten, auch in der Zwangsvollstreckung statt einer Eintragung im Formular eine eigene Forderungsaufstellung vorzulegen (es gibt ausreichend frische Rechtsprechung dazu, die ich aber im Moment, da im Zug, nicht parat habe). Und schließlich: welchen Vorteil hat es, den Titel NICHT mit aufzuführen? Wenn ein Titel nicht existiert, bleibt das entsprechende Feld einfach leer.
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