Nur am Rande der Hinweis auf derzeit laufende Auseinandersetzungen einiger Kollegen mit der BRAK. Soweit ich es technisch verstanden habe, generiert das gesamte beA-System wohl keine wirkliche Zugangsnachricht, d.h. nur eine Zugangsnachricht (der Gerichts-IT) hinsichtlich der beA-Nachricht selbst, die allerdings die Anlagen (also die eigentlichen Schriftsätze) nicht erfasst. Damit könnte man im Zweifel nicht nachweisen, dass in der fristgerechten beA-Nachricht tatsächlich der fristwahrende Schriftsatz übermittelt wurde. Vgl.: https://www.lto.de/recht/juristen/b/besonderes-elektronisches-anwaltspostfach-bea-streit-brak-nachweis-zugang-gericht-dav/ https://www.cr-online.de/blog/2021/10/07/brak-bestaetigt-bea-nicht-sicher-einsetzbar/ Was hier stimmt, kann ich mangels technischer Detailkenntnis nicht beurteilen. Jedenfalls kann uns wohl auch die DATEV nichts zur Verfügung stellen, was das beA per Design nicht bietet. mfkG RA Jens Hänsch
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