Hallo @theo, das sind viele Fragen, ich beantworte sie nach Möglichkeit von oben nach unten. 😉 1. Bei der Sonstigen Nachricht erfolgt kein Abgleich der Beraterstammdaten. Kann man das automatisieren?Bei der Neuanlage einer Sonstigen Nachricht werden die gespeicherten Einstellungen zum Empfangsbevollmächtigten aus der Steuererklärung übernommen. Wenn also z.B. in der Einkommensteuer die Haken in Zeile 31-35 des Mantelbogens zum Empfangsbevollmächtigten gesetzt sind und demnach entweder manuell erfasste Daten oder die Beraterstammdaten in der Steuererklärung stehen, würden diese Daten auch in die Sonstige Nachricht übernommen werden. (Gleiches gilt bei der Belegnachreichung.) Vielleicht waren bei dem von Ihnen ausgewählten Steuerfall zum Zeitpunkt der Anlage der Sonstigen Nachricht die Daten zum Empfangsbevollmächtigen noch nicht in der Steuererklärung gefüllt oder dort abgespeichert? 2. Was passiert, wenn ich die Nachricht ohne Beraterstammdaten abschicke? Geht die Antwort dann an den Mandanten? Wir vermuten, dass die Antwort der Finanzverwaltung dann an den Mandanten geht, haben dazu jedoch noch keine Erfahrungswerte. 3. Es ist nicht möglich Leerzeichen in den Stammdaten einzugeben. So kann ich den Namen unserer Gesellschaft nicht erfassen. Hier meinen Sie die manuelle Eingabe der Angaben zum Empfangsbevollmächtigten direkt in der Sonstigen Nachricht, richtig? Dabei handelt es sich tatsächlich um einen Fehler im Programm Sonstige Nachricht, der voraussichtlich mit dem Service-Release im Februar 2021 ausgebaut wird. (In der Belegnachreichung funktioniert die manuelle Eingabe von Leerzeichen bei den Angaben zum Empfangsbevollmächtigen.) Vorläufige Umgehungsmöglichkeit: Auch wenn die Erfassung von Leerzeichen aktuell nicht funktioniert, können Sie zumindest einen Text mit Leerzeichen aus z.B. Word oder dem Editor mit Strg+C kopieren und mit Strg+V in den Angaben zum Empfangsbevollmächtigen der Sonstigen Nachricht einfügen. Auf diese Weise können Sie sich im Einzelfall behelfen. 4. Bei der Belegnachreichung funktioniert das automatische Befüllen der Stammdaten, anders als oben angegeben, nicht. Die Empfangsvollmacht ist in der Erklärung hinterlegt. Ich denke es handelt sich hier um einen Programmfehler. Aufgrund Ihrer Frage habe ich es direkt nochmal getestet und die Daten werden bei mir übernommen. Bitte vgl. 1. 5. Nachtrag: Abbruch beim Bundeslandcheck mit Fehlermeldung, Schließen, Speichern unter Belegnachreichung ist jetzt nichts. Ich darf die Nachricht also neu schreiben. Nachtrag: Ok, sie war zwar nicht in der Online-Anwendung, dafür aber im Arbeitsplatz. Zum Fehlerbild, kann ich ohne weitere Infos so nichts dazu sagen. Die Sonstige Nachricht bzw. Belegnachreichung wird jedoch erst in der Onlineanwendung Kommunikation Finanzverwaltung sichtbar, sobald sie übermittelt wurde. Bei einem Abbruch vor dem Senden wird der aktuelle Stand i.d.R. gespeichert und beim nächsten Öffnen wieder angezeigt. Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen damit beantworten. Sollten weiterhin Probleme bei der Übernahme der Angaben zur Empfangsbevollmächtigung auftreten, möchte ich Sie bitten sich bei unserem Service zu melden, damit wir Ihren Fall individuell prüfen können. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Jennifer Hecht DATEV eG
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