Hallo Tanja, für die Abrechnung der Entgeltfortzahlung bei Stundenlohnempfängern haben Sie zwei Möglichkeiten: 1. Erfassen Sie z. B. die Lohnart 1650 "Lohnfortzahlung, Std." in der Monatserfassung mit 40,00 Std. Im Kalender hinterlegen Sie den Ausfallschlüssel K für die Krankheit mit Lohnfortzahlung. 2. Buchen Sie den Ausfallschlüssel K im Kalender zusammen mit der Lohnart 1650 „Lohnfortzahlung, Std." und der Verteilung der 40,00 Std. auf die jeweiligen Tage. Prüfen Sie die Summe der gebuchten Stunden. Die "Arbeitszeit wöchentlich" und "Arbeitszeit täglich" im AAG-Antrag auf der Seite 1 wird gemäß den Schlüsselungen unter Arbeitszeiten | Regelmäßige/feste Arbeitszeiten ausgewiesen. Hier werden nicht die gebuchten Stunden anhand der Kalendererfassung ausgegeben. Wichtig ist, dass in der Brutto/Netto-Abrechnung mit der Lohnart 1650 genau 40,00 Std. mit dem Faktor 11,25 € abgerechnet werden. Prüfen Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Lohnarten in der Registerkarte Lohnartenbesonderheiten bei der Lohnart 1650 die Art der Erstattung (AAG). Hier muss "Volle Erstattung Entgeltfortzahlung" hinterlegt sein. Unter Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten können Sie im Feld "Feste Anzahl Stunden" 40,00 erfassen. Dies ist bei Durchschnitts- und Teilmonatsberechnungen relevant. Trotzdem müssen die zu erstattenden Stunden für den AAG-Antrag in den Bewegungsdaten gebucht werden. Warum in Ihrem Fall 450,01 € abgerechnet werden, kann ich leider nicht nachvollziehen. Bitte wenden Sie sich über die üblichen Servicekanäle an uns, damit dies per Fernbetreuung geklärt werden kann. Viele Grüße Nina Schöneweis Personalwirtschaft DATEV eG
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