@Interceptor schrieb: Gute Frage, die ich nicht beantworten kann. Aber im Zweifel ignorieren (ist kein Pflichtfeld), denn im Formular selbst ist keine Eingabe hierfür vorgesehen. mfg Da ist das Fehlerprotokoll im Programm aber anderer Meinung: Die Angaben zum Arbeitslohn werden bei den Angaben zu den Einkünften erfasst. Die Fehlermeldung wird im Bereich "Außergewöhnliche Belastungen" ausgegeben, auch wenn gar keine Angaben zu agB im Antrag erfasst sind. Der Bruttoarbeitslohn wird vermutlich aus den ESt-Daten übernommen. M.E. kann dieser aber gelöscht werden, wenn man keine agB mit berücksichtigen will, da diese Daten nur im Bereich "Außergewöhnliche Belastungen" in das Formular aufgenommen werden. Wenn allerdings außergewöhnliche Belastungen mit berücksichtigt werden sollen, ist dies doch ein Pflichtfeld und man muss klären, was hier gemeint ist. Wenn ich mir dies im Übertragungsprotokoll angucke, sollen hier wohl Angaben zu "Arbeitslohn / Sachbezüge / Gratifikationen / Tantiemen und so weiter" erfasst werden: Alles etwas merkwürdig... Schön ist auch diese Fehlermeldung: Okay, man kommt drauf, was gemeint ist - aber etwas "sprechender" könnte die Meldung schon sein.
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