Grundsätzlich müsste die Krankenkasse erst einmal einspringen, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung wegen Vorerkrankungen verweigert. Die Krankenkasse fordert bei unberechtigter Krankengeldzahlung aufgrund Verweigerung des Arbeitgebers vom Arbeitgeber das Krankengeld zurück. Die Frage ist halt nur, will und kann man dem Arbetinehmer das zumuten. Das Problem ist hier dann wieder: Viele Sachbearbeiter bei den Krankenkassen haben von dieser Regelung noch nie etwas gehört. Von dort kommt dann schon mal die Aussage: "Nein, wir zahlen kein Krankengeld. Da muss der Arbeitnehmer dann den Arbeitgeber verklagen." Und dann steht der Mitarbeiter plötzlich ohne Geld da, wenn man als Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung einstellt. Daher eben der letzte Satz in dem zitierten Teil absolut wichtig. Außerdem müsste man berücksichtigen, wie groß das Risiko ist, dass man das Geld nicht vom Arbeitnehmer zurück erhält. Diese Gefahr sehe ich eher als gering an. Wenn sich herausstellt, dass das Krankengeld zu Recht gezahlt wurde, ist die Rückforderung durch die Krankenkasse hinfällig und es wurde ja alles korrekt abgewickelt. Wenn sich herausstellt, dass kein Krankengeld zu zahlen war sondern Entgeltfortzahlung zu leisten ist, kann man dann ja den Auszahlungsbetrag, der sich aus der nachträglich zu zahlenden Entgeltfortzahlung ergibt, um das zurückgezahlte Krankengeld kürzen. Genaugenommen ist diese Form der Durchführung der sinnvollste Weg. Wenn ich nämlich erst einmal als Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leiste und sich später herausstellt, dass eine Zusammenrechnung vorliegt und der Mitarbeiter schon Anspruch auf Krankengeld hat, laufe ich als Arbeitgeber hinter der sich dann ergebenden Überzahlung her. Eine Verrechnungsmöglichkeit mit dem sich ergebenden Krankengeld gibt es ja eben nicht. Viele Grüße Uwe Lutz
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