Moin, in den FAQ zur Aktivrente (Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Aktivrente) steht unter II.5: 5. Sind Sonderzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus) steuerfrei? Ja, soweit sie innerhalb des Freibetrags von 2.000 € pro Monat liegen. Übersteigt die Sonderzahlung zusammen mit dem laufenden monatlichen Arbeitslohn diese Grenze, ist der Mehrbetrag regulär steuerpflichtig. Dabei ist zu beachten, dass nur der Teil einer Sonderzahlung steuerfrei ist, der auf Zeiträume entfällt, für die die Voraussetzungen der Aktivrente vorlagen. Das bedeutet, dass Zahlungen für Zeitpunkte, in denen kein Anspruch auf den Freibetrag bestand, nicht unter die Freibetragsregelung fällt. Das würde ich sogar so lesen, dass ein Weihnachtsgeld ggf. aufzuteilen ist, wenn die Aktivrente noch nicht das ganze Jahr galt. Also folgendes Beispiel: Mitarbeiter verdient € 1.000,00 pro Monat, ab 07/2026 gilt (da erst dann das Rentenalter erreicht ist) die Aktivrente. Der Mitarbeiter erhält im November ein Weihnachtsgeld von € 1.000,00. Der Verdienst im November beträgt € 2.000,00. Da von dem Weihnachtsgeld aber 6 Monate auf den Zeitraum entfallen, in denen noch kein Anspruch auf den Freibetrag besteht, würde ich dies so verstehen, dass von den € 1.000,00 Weihnachtsgeld nur € 500,00 steuerfrei sind. Viele Grüße Uwe Lutz
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