@lohnexperte schrieb: Die Logik hinter dem U2-Verfahren ist, dass alle U2-pflichtigen Gehaltsbestandteile auch erstattungsfähig sind im Rahmen der U2. Wofür man keine Versicherung bezahlt hat, ist auch nicht mit versichert. Das ist zumindest nach meinem Verständnis die Regel, von der ich mir bisher keine Ausnahme bekannt ist. Nein, es kommt nicht darauf an, dass die zu erstattenden Entgeltbestandteile umlagepflichtig sind. Es kommt lediglich darauf an, ob die Mitarbeiterin einen Anspruch auf die Zahlung hat. Sonst wäre es auch unsinnig, dass es für die (sv-freie) BAV extra eine gesonderte Zeile im Erstattungsantrag gibt. Ganz früher war es mal so, dass die Erstattungen nur für U2-pflichtige Entgelte erfolgt ist. Das wurde aber m.E. aufgrund entsprechender Urteile schon vor vielen Jahren geändert. Hier ein Beitrag aus der community, in der auf ein entsprechendes Urteil Bezug genommen wird: Gelöst: Kindergartenzuschuss - erfolgt eine Erstattung nac... - DATEV-Community - 242380
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