Hallo, Ausländische Praktikanten Der Besuch an einer ausländischen Hochschule wird dem an einer deutschen Hochschule gleichgestellt. Für Praktikanten, die in ihrem Heimatland eingeschrieben sind und in Deutschland arbeiten, gelten also die gleichen Regelungen wie für Studenten aus Deutschland. In der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene Praktika während des Studiums (Zwischenpraktika) sind somit unabhängig von ihrer Dauer und der Höhe des Arbeitsentgelts versicherungsfrei bzw. nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Ich hoffe, das beantwortet die Frage. Gruß
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