Hallo Community, wie versprochen, melden wir uns noch einmal zum Sachverhalt Neuanlage Mandant und dem Abruf der UV-Stammdaten. Bisher war es so, dass die UV-Stammdaten bei der Neuanlage eines Mandanten nicht abgerufen werden konnten, wenn dieser noch keinen Abrechnungsstand hatte. D.h. Sie haben in dem Fall keine Rückmeldungen der DGUV erhalten. Sollten Sie davon betroffen sein, ist es erforderlich, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Nur so können wir die Daten wieder bereinigen, da ein manueller Eingriff unsererseits notwendig ist. Es gibt in diesem Zusammenhang auch gute Nachrichten: Seit dem 20.02.2017 ist es möglich, den UV-Stammdatenabruf bereits vor der ersten Abrechnung des Mandanten vorzunehmen. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
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