Hallo Frau Baers, damit in beiden Fällen der anteilige Beitrag berechnet wird, müssen die Entgelte wie folgt zusammengefasst werden: KV/PV Mandant 1: Brutto 6.061,00 EUR -> Entgelt bis BBG: 4.350,00 EUR Mandant 2: Brutto 800,00 EUR -> volles Entgelt: 800,00 EUR Gesamtsumme: 5.150 EUR Dieser Wert ist in beiden Mandanten unter Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung im Register „Entgelt über BBG“ im Feld KV/PV zu erfassen. RV/AV Mandant 1: Brutto 6.061,00 EUR -> volles Entgelt: 6.061,00 EUR (bei neuen Bundesländern: 5.700,00 EUR) Mandant 2: Brutto 800,00 EUR -> volles Entgelt: 800,00 EUR Gesamtsumme: 6.861,00 EUR (bei neuen Bundesländern: 6.500,00 EUR) Dieser Wert ist in beiden Mandanten unter Personaldaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung im Register „Entgelt über BBG“ im Feld RV und AV zu erfassen. Aufgrund der oben genannten Eingaben, erfolgt dann im Hintergrund die anteilige Beitragsberechnung aufgrund des jeweiligen laufenden Entgelts. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
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