Hallo Nico, die Tantieme kann nicht über die aktuelle Personalnummer, die als Versorgungsbezugsempfänger angelegt ist, abgerechnet werden. Jedoch kann eine Abrechnung über die Personalnummer erfolgen, die Sie bis 2016 verwendet haben. Im Dokument Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld ist die Konstellation unter Punkt 4 - Einmalbezug nach Austritt des Arbeitnehmers beschrieben. Für Sie sind die Punkte 4.2 bzw. 4.3 relevant. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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