Hallo, wenn Sie abweichende Eingaben zur Erstattung nach dem AAG erfassen, gelten diese für den kompletten Monat. Da Sie in Ihrem Fall mehrere Erstattungszeiträume haben, Beschäftigungsverbot mit Vollausfall und Beschäftigungsverbot mit Teilausfall, erfolgt automatisch eine Aufteilung pro Erstattungszeitraum. In Ihrem Beispiel werden die Eingaben aufgeteilt in vier Tage Beschäftigungsverbot mit Vollausfall und 27 Tage Beschäftigungsverbot mit Teilausfall. Die Aufteilung wird auf dem Berechnungsschema zum Antrag auf Erstattung, der zweiten Seite des Erstattungsantrags, ausgewiesen. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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