Hallo, bei Nutzung von Arbeitnehmer online wird das Original der Auswertung, welches online bereitgestellt wird, unterdrückt. Damit dieses weiterhin z.B. per Rückübertragung ausgegeben wird, schlüsseln Sie unter Mandantendaten I Auswertungssteuerung I Standardauswertungen bei den Auswertungen 10, 19 und 65 ein Duplikat. Dieses wird bei Nutzung von Arbeitnehmer online weiterhin ausgegeben. Alternativ zum Duplikat können Sie auch unter Mandantendaten I Auswertungssteuerung I Zusatzeinstellungen I Registerkarte Arbeitnehmer online den Haken im Feld "Auswertungen gemäß Auswertungssteuerung zusätzlich ausgeben" schlüsseln. Informationen finden Sie auch im Dokument 1005858 .
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