Hallo,
kann mir jemand sagen, welche Lohnart ich verwenden kann, wenn mein Arbeitgeber einem Mitarbeiter, der langzeitkrank ist, einen Krankengeldzuschuss gewähren möchte, der max. den Differenzbetrag zwischen dem eigentlichen Netto und dem Krankengeld ausgleichen soll?
Grundsätzlich ist der Zuschuss nach §23 c SGB IV doch beitragsfrei, oder? Siehe auch Dokument 0208593
Wie ist es steuerlich zu sehen?
Für eine Rückmeldung schon mal vielen Dank!
VG Diana
Hallo,
bitte beachten Sie hierzu diesen Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG