Hallo zusammen,
da es ja ab 01.01.2024 neue Schwellenwerte gibt, welche im Bundesanzeiger über Hinterlegung oder Veröffentlichung sozusagen entscheiden, stellt sich die Frage, ob diese auch rückwirkend für 2023 gelten könnten ? Hier ist aus der NWB Datenbank zu entnehmen:
Die neuen Schwellenwerte sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2024 beginnen, wobei den Mitgliedsstaaten erlaubt ist, den Unternehmen auch die Anwendung auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, zu gestatten.
aus: NWB Datenbank - BKK Nr. 9 v. 03.05.2024
Wie lest ihr das ? auch rückwirkend für die drei Trödler, wo noch kein Jahresabschluss 2023 mangels Unterlagen gemacht wurde anwenden oder altes Schema und sauber ab 2024 ?
Durch @Dirk_Jendritzki in den Bereich Freie Themen verschoben.
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