Guten Tag. Ich habe mich bereits durch andere Threads zu diesem Thema gelesen und auch die Dokumente im Hilfe-Center, finde aber keine Lösung für mein Problem. Ich habe ab 03/2022 einen neu abgeschlossenen bAV-Vertrag abzurechnen (Direktversicherung). Insgesamt fließen monatlich in die bAV EUR 300,00, die sich wie folgt zusammensetzen sollen: Pflichtzuschuss AG EUR 31,50 (tats. SV-Ersparnis (=10,5 % aus EUR 300,00 da über der BBG-GKV aber unter der BBG-RV) weiterer Zuschuss AG EUR 40,00 (ist dieser tatsächlich sv-/lst-frei?) Entgeltumwandlung somit noch EUR 228,50 Bei der Probeabrechnung werden die beiden Zuschüsse richtig ausgewiesen, die Entgeltumwandlung mit EUR 268,50 aber um 40 EUR zu hoch. Im Nettobereich werden dann auch nur die EUR 268,50 abgezogen, nicht die EUR 300,00. Wo liegt hier mein Fehler bei der Erfassung? Gruß M. Wolf
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