Hallo Community,
ein Mitarbeiter hat mit der Dezember-Abrechnung einen geringeren Auszahlungsbetrag als im Vormonat erhalten (knapp EUR 200,00). Die persönlichen SV-/Steuermerkmale sind unverändert.
Ich vermute es liegt am durchgeführten Lohnsteuer-Jahresausgleich. Allerdings war mein Kenntnisstand, dass bei einem Lohnsteuerfehlbetrag dieser nicht durch den AG einbehalten wird, sondern erst im Rahmen der Lohnsteuererklärung des Arbeitnehmers. Oder gilt dies nicht mehr?
Im Laufe des Kalenderjahres hat der MA eine Gehaltserhöhung bekommen, falls das noch wichtig ist.
Der AN möchte nun von mir wissen, warum der Einbehalt mit der Lohnabrechnung erfolgt ist.
Kann mir jemand hierzu eine schlüssige Erklärung nennen, die ich weitergeben kann?
Vielen Dank vorab - und noch einen guten Start in das neue Jahr!
VG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
das hängt davon ab, welche Variante des LSt-Jahresausgleichs Sie gewählt haben:
Bei "LSt-Jahresausgleich durchführen" wird keine Nachzahlung einbehalten.
Bei der Variante "LSt-Jahresausgleich gemäß R42b Abs. 3 LStR" wird die Lohnsteuer für 12/2023 als Differenzbetrag zwischen der Jahreslohnsteuer und der bis 11/2023 einbehaltenen LoSt berechnet. Und dabei kann sich auch eine höhere LoSt als für den normalen Monat ergeben.
Das hatten wir hier auch schon mal diskutiert:
Aufschluss gibt LStR 42b:
Hier steht in Absatz 3 Satz 3 das Sie den Betrag einbehalten müssen.
[EDIT] Da war Herr Lutz schneller 😄
Vielen Dank. Trotz Suche hatte ich den genannten Beitrag nicht gesehen.
Dann ist das soweit klar.
Danke!