Hallo,
das Thema wurde bereits in anderen Threads angesprochen, ich möchte dieses aber gerne nochmal aufgreifen - verbunden mit einer neuen Frage.
Wir verkaufen Produkte sowohl an Firmen- als auch an Endkunden auf Basis von ausgewiesenen Bruttopreiselisten. Bei den E-Rechnungen kommt es hier bei Eingabe des Nettopreises immer wieder zu Abweichungen im Centbereich durch Rundung.
Beispiel: Bruttopreis gem. Preisliste ist EUR 490,00. Eingabe Nettopreis EUR 411,76. Ausgabe Bruttopreis = 489,99
Dies könnte ich vielleicht umgehen, wenn ich den Nettobetrag mit drei Nachkommastellen eingebe. Aber abgesehen davon, dass es gewöhnungsbedürftig auf der Rechnung aussieht -> ist der Ausweis von drei Nachkommastellen beim Nettobetrag auf einer Rechnung überhaupt erlaubt?
Oder gibt es evtl. die Möglichkeit, dass ich zwar drei Nachkommastellen erfasse, aber auf dem Beleg nur zwei angezeigt werden?
Ich bin hier dankbar für jeden hilfreichen Vorschlag, da ich irgendeine Lösung finden möchte/muss.
Offensichtlich bin ich ja auch nicht alleine mit diesem Problem...
Danke + Gruß
M. Wolf
Hallo @mwolf,
wir haben Ihre Anfrage zu Datev Auftragswesen Next erhalten.
Es ist uns leider bewusst, dass es bei E-Rechnungen zu Rundungsdifferenzen kommen kann. E-Rechnungen werden unabhängig von der getroffenen Einstellung immer in Netto ausgewiesen. Eine Änderung oder eine mathematische Lösung ist hier nicht möglich.