Hallo @MHaas1, entscheidend ist, dass die Lohnart bei die Steuer- und SV-Behandlung im 51er-Bereich geschlüsselt ist. Mit dieser Einstellung kann, wenn vorhanden, der steuer- und sozialversicherungspflichtige Anteil ermittelt werden. Dadurch entsteht die Splittung und das Programm nimmt automatisch den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Anteil mit als Soll- und Ist-Entgelt in die KUG-Berechnung. Weitere Informationen finden Sie im Dokument Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeitergeld (Kug) im Kontext des Coronavirus unter Punkt 3, Frage 3.
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