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DÜ Protokoll Nebeneinkommen

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letzte Antwort am 14.04.2023 14:00:01 von schei_su
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schei_su
Beginner
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Hallo, Ich habe ein Problem mit der Schlüsselung für eine automatische Übermittlung der Nebeneinkommensbescheinigung. Der betreffende Mitarbeiter bekommt jeden Monat den gleichen Lohn von knapp unter 165 Euro und arbeitet ca. 2,5 Stunden in der Woche. Trotzdem wird auf der Bescheinigung bei der Frage, ob der Lohn regelmäßig unter 165 Euro und die wöchentliche Arbeitszeit unter 15 Stunden liegt, "nein" angekreuzt. Kann der Grund sein, dass der Lohn über Bewegungsdaten eingegeben wird und nicht fest hinterlegt ist?

 

Mfg

KR1
Einsteiger
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Hallo @schei_su , 

 

diese Eingabe kann auch durch die Verwaltung in den Stammdaten erfolgen. 

Im Reiter, wo Du auch die Erstellung der Bescheinigung über Nebeneinkommen anlegst, gibt es ein kleines Stück darunter ein Drop-Down Feld über das zukünftige Einkommen. 

Schau mal, was Du dort eingegeben hast. 

Hier kannst Du z.B. konstant / unterschiedlich hoch wählen. 

 

 

 

schei_su
Beginner
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Nachricht 3 von 5
514 Mal angesehen

Hallo KR1,

danke für deine Rückmeldung! Dort habe ich bereits "konstant" ausgewählt. In der Bescheinigung sind Entgelt und Wochenstunden auch korrekt eingetragen. Nur dieses eine Kreuz ist falsch gesetzt.. 

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DATEV-Mitarbeiter
Julia_Nagengast
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 5
480 Mal angesehen

Hallo @schei_su,


in unserem Dokument Arbeitsbescheinigung/Bescheinigung über Nebeneinkommen übermitteln (BEA)

unter Punkt 4.5 sind die unterschiedlichen Schlüsselungen für das Feld "Zukünftige Einkommen und Arbeitszeit" unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit erläutert.

 

Außerdem sehen Sie dort, welche Schlüsselung welche Auswirkung hat.

 

Sollte Ihnen das nicht helfen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Service-Kanal an uns.

Viele Grüße Julia Nagengast
Personalwirtschaft | DATEV eG
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schei_su
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Hallo Frau Nagengast,

vielen Dank für die Info. Laut dem von Ihnen genannten Dokument gibt es keine Möglichkeit so zu schlüsseln, dass sowohl "konstantes Entgelt" mit "ja" und auch "bis 165 Euro und unter 15 Stunden" mit "ja" angekreuzt werden.

Ich habe jetzt die Auswahl konstant getroffen und den Mandanten informiert, dass bei gleichbleibendem Entgelt keine Bescheinigung übermittelt wird. Ich bin gespannt, was das Amt dazu sagt. Die möchten nämlich jeden Monat eine haben, unabhängig von der Entgelthöhe...

 

Ein schönes Wochenende! 🙂

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letzte Antwort am 14.04.2023 14:00:01 von schei_su
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