Guten Tag Herr Lorenz, das Skript zur Zeitabrechnung enthält dieselbe Vorlage, wie auch die Rechnungen nach RVG. Dies u. a. auch deshalb, weil Sie für gewöhnlich in der Zeitabrechnung ebenso RVG-Gebühren mit abrechnen. Die Post- und Telekommunikationspauschale manchmal, die Umsatzsteuer nach § 7008 RVG jedoch jedesmal. Wenn Sie die Rechnung abändern möchten, können Sie sich einen eigene Vorlage für die Zeitabrechnung erstellen und danach auch das Skript entsprechend anpassen. Sollten Sie hierbei Unterstützung wünschen, haben Sie die Möglichkeit, einen Termin für diese Individuelle Dienstleistung zu buchen. Mit freundlichen Grüßen Renate Nutsch Produktservice Rechtsanwaltsmarkt
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