Ich habe nur eine kurze Frage, ob ein Programmfehler vorliegt:
Ich muss eine Schlussrechnung mit 16 % USt erstellen und Abschlagsrechnungen abziehen mit jeweils 19 % USt.
Bei der Erstellung des Rechnungsentwurfs gab nach dem Endbetrag einige Anmerkungen/Berechnungen des Programms zu den unteschiedlichen Mehrwertsteuersätzen, aber sonst kein Problem.
Nachdem alle den Entwurf abgenickt hatten, wollte ich die Rechnung mit Rechnungsnummer erstellen. Da kommt die Meldung, dies sei nicht möglich, da die Abschlagsrechnung ... mit 19 % USt verbucht sei.
Also der Rechnungsentwurf, den ich erstellt habe, ist an sich korrekt (vom StB abgenickt). Wieso lässt sie sich dann nicht buchen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
zu diesem Thema gibt es bereits eine ausführliche Unterhaltung. Vielleicht hilft Ihnen das weiter:
https://www.datev-community.de/t5/DATEV-Anwalt/Rechnungen-mit-16-und-19/m-p/160973#M3247
Mit freundlichen Grüßen
Renate Nutsch
Produktservice Rechtsanwaltsmarkt
Eigentlich ist meine Frage: Wie kann es sein, dass ich eine Rechnung im Entwurf erstellen kann, diese dann aber nicht gebucht wird?
Der Entwurf hätte so gar nicht erstellt werden dürfen.
Ich spekuliere mal:
War die Abschlagsrechnung nicht als Vorschussrechnung deklariert? Wenn meine Vermutung zutrifft und die Abschlagsrechnung bereits bezahlt ist, würde ich nicht die Rechnung selbst verknüpfen sondern den Zahlungseingang. Dann sollte auch die Rechnungserstellung selbst funktionieren.
So wie ich es sehe, geht es bei Steuerberatern, aber nicht bei Anwälten.