Hallo, was sagt denn das Fehlerprotokoll? @Jeniko11 schrieb: ... Fall 1: Aktueller Abrechnungsmonat ist 01/2026 (Mandant befindet sich inzwischen im Insolvenzverfahren). Für einen Mitarbeiter, der zum 31.03.2025 ausgeschieden ist, soll eine Arbeitsbescheinigung übermittelt werden. Ich bin in den März 2025 zurückgegangen und habe unter Personaldaten → Kündigung/Entlassung alle Angaben korrekt hinterlegt. In den Mandantendaten sind seit Jahresbeginn 2025 die erforderlichen Auswertungen (441, 442, 444, 445) eingepflegt. Anschließend bin ich über Mitarbeiter → DÜ Arbeitsbescheinigung gegangen. „Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III“ ist vorbelegt, der Bescheinigungszeitraum bleibt jedoch leer – liegt hier möglicherweise das Problem ? Ich wähle „Anforderung senden“. richtig, dadurch sollte die Auswertung 442 (Arbeitsbescheinigung) erstellt werden und nach dem nächsten Verarbeitungslauf im RZ in Auswertungen vorhanden sein. Wenn das nicht der Fall ist, sollte ein Fehlerprotokoll existieren, wo steht was fehlt oder falsch ist. Eventuell auch bereits im März 2026 auch wenn man in LODAS bereits auf April stehen. @Jeniko11 schrieb: ... Fall 2: Aktueller Abrechnungsmonat ist 04/2026. Die Agentur für Arbeit fordert eine Arbeitsbescheinigung für einen Mitarbeiter an, der bereits am 31.10.2024 ausgeschieden ist. Hintergrund ist, dass die Agentur monatelang an eine falsche Adresse geschrieben hat. Besteht überhaupt die Möglichkeit, so weit rückwirkend noch eine Arbeitsbescheinigung digital zu erstellen und zu übermitteln? Falls ja, wie wäre hier das korrekte Vorgehen? Nein leider kann für 2024 keine Arbeitsbescheinigung mehr über LODAS erstellt werden.
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