Wir diskutieren gerade folgenden Ansatz: Wir kennen die Akte und die Aktenbeteiligten (im Sinne echte Aktenbeteiligte und an Verfahren beteiligte Gerichte) sowie deren Geschäftszeichen. Warum nicht im Nachrichtendialog das Eingabefeld für die Empfängerauswahl öffnen und alle Aktenbeteiligten i.o. Sinne anbieten. Nach Auswahl kann auf die (einmalig) hinterlegte SAFE-ID zurückgegriffen werden, so dass eine erneute Suche entfällt und wir können das Geschäftszeichen des Empfängers vorbelegen. Das würde mir sehr gut gefallen und geht über den Wunsch hinaus, denn so gesehen sind ja die Stammdaten der Adressaten, resp. Beteiligten unser Adressbuch. Damit könnte man mir auch meine Sorge nehmen, der falsche RA Geläufiger Name wurde als Adressat ausgewählt, was ich ja derzeit nicht mehr prüfen kann. In der Akte wird der richtige Anwalt sein. Was hält die Community von der Idee, die Eingangsbestätigung als "echten Posteingang" im Eingangskorb abzubilden? Eine Verarbeitung erfolgte dann, wie bei jedem anderen Eingang auch, durch Klick auf Speichern und Verteilen. Das sieht zunächst nach Mehrarbeit aus, böte aber die Möglichkeit im Verarbeitenbereich des Eingangskorbs erst jetzt - mit Zugang der Nachricht - Fristen auszutragen und Aufgaben zu erledigen. Alternativ könnten wir uns vorstellen, die Eingangsbestätigung silent in die Akte zu speichern, und im Ausgangskorb an der versendeten Nachricht ein Kennzeichen anzubringen, dass die Nachricht zum Zeitpunkt x auf dem Empfängerserver eingegangen ist. Einen weiteren Eingang für die technische EIngangsbestätigung zu erzeugen, halte ich nicht für erforderlich, wenn anderweitig eine verlässliche und dem Vollbeweis zugängliche Bestätigung zur Akte gelangt. Fristen könnten nach dem beschriebenen Szenario: "im Ausgangskorb an der versendeten Nachricht ein Kennzeichen" wohl erledigt werden, WENN das Ganze auch in die AKte gespeichert wird, also das, was wir derzeit per Export aus dem WebClient holen. (Außerdem muss das dann natürlich noch ausgedruckt und stehend laut verlesen werden, damit der BGH keine Pflichtverletzung erkennt, aber das ist eine andere Sache.) Der Eingangskorb sollte "echten" Eingängen, also dem EB vorbehalten sein. Ein Faxsendebericht durchläuft in keiner der mir bekannten Kanzleien den Posteingangslauf und so würde ich das hier auch sehen. Wenn an einer Stelle der Verarbeitung der Übermittlungsbestätigung auch noch eine Signaturprüfung erfolgen würde, könnte man dann endlich wieder auf Knopfdruck Fristen erledigen. Soweit ich erinnere, erwartet die Rechtsprechung nämlich auch die Kontrolle der Signaturen vor dem Streichen der Frist. (Nach dem Maßstab müsste dann zwar auch auf dem Papier jede Unterschrift auf ihre Echtheit geprüft werden, aber da sind wir wieder bei den veralteten Denkweisen.)
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