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Vertragschluss in elektronischer Form, § 126a BGB

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letzte Antwort am 26.06.2020 12:44:00 von malo
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malo
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Hallo Community,
die Vorschrift kennt wohl jeder. Ich frage mich ganz praktisch, wie ich zwei elektronische Signaturen an solch ein Dokument anbringen kann? Denn wenn ich das Dokument- als PDFmit Signatur - in DATEV empfangen habe, habe ich ja nicht mehr die Funktionalitäten, dieses Dokument über den beA- Ausgangskorb zu versenden und dort dann mit einer zweiten Unterschrift (meine Signatur) zu versehen?
Viele Grüße aus dem sonnigen Süden
Markus Lorenz

agmü
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derzeit wohl gar nicht, da Dateien mit der Endung .p7s vom Programm als Anhang blockiert werden.  

 

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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alfzedler
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Das habe ich eben mal nachgestellt.

 

Wenn ich den erstunterzeichneten Vertrag (PDF+p7s) in die Anlagen lege und dann das PDF signiere, sind im Entwurf 2 Signaturen enthalten.

 

Sende ich das dann, wird aber eine Signatur entfernt.

 

Warum nur?

 

 

btw.

Ein PDF mit pkcs7-Signatur lässt sich über die beA-Schnittstelle als Schriftsatz signieren. Im Ergebnis wird dann der Vertrag (PDF) + Erstsignatur (pkcs7) + Zweitsignatur (p7s) übermittelt. Die pkcs7-Datei habe ich direkt aus dem Dateisystem geladen und natürlich nicht umgewandelt in PDF als Anhang eingestellt. Bissi frickelig und man benötigt gesonderte Signatursoftware. Wenn man aber häufiger signiert, sollte der Erwerb kein Hindernis sein - wenn da nur nicht die umständlichen Abläufe wären.

 

 

agmü
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@alfzedler  schrieb:

Das habe ich eben mal nachgestellt.

 

Wenn ich den erstunterzeichneten Vertrag (PDF+p7s) in die Anlagen lege und dann das PDF signiere, sind im Entwurf 2 Signaturen enthalten.

 

Sende ich das dann, wird aber eine Signatur entfernt.

 

Warum nur?

 


Ich habe keine Einstellung gefunden, bei der ich Dateien mit der Endung .p7s als zulässige Datei deklarieren könnte.  Ich vermute daher, dass die Endung in einer im Programmcode oder Konfig-Datei enthaltenen Blacklist steht und daher - derzeit - nicht umgangen werden kann. 

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
rahayko
Fortgeschrittener
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Also mal losgelöst von DATEV:

Für den Vertragsschluss brauchen Sie zwei übereinstimmende Willenserklärungen.

Da könnte man sich also mit jeweils signiertem Angebot und Annahme in Bezug auf den Vertragstext helfen. 

Ein von beiden unterschriebenes Stück Papier gibt es ja ohnehin nicht mehr.

 

Ich gehe mal davon aus, dass so zur Zeit auch Vergleiche zwischen Anwälten geschlossen werden:

Ich schicke einen von mir signierten Vergleichstext, der Kollege schickt eine signierte Bestätigung.

 

Wie man damit mal vollstrecken kann, steht auf einem anderen Blatt.

Viele Grüße aus dem Norden!
DE.BRAK.455397c6-75a8-4428-af24-5b6e2e3716de.ead6
alfzedler
Einsteiger
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Da haben Sie natürlich recht. Jedenfalls was das Zustandekommen etc. betrifft. Bei der Auffassung, dass es keine Papiere mit 2 Unterschriften mehr gibt, möchte ich zaghaft widersprechen. (Ich weiß, dass ich recht habe, weil hier welche liegen. 🤓) Zur Formwahrung ist es schon nicht selten, dass man eine einheitliche Urkunde errichtet.

 

Gerade das nachzuvollziehen mit elektronischen Mitteln ( 1 PDF + 2 Signaturen) sollte uns per beA nicht verwehrt bleiben.

agmü
Meister
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Ich erinnere mich beim Lesen der Posts an eine uralte Weisheit, die meine Dozenten gebetsmühlenartig vorgebetet haben: das Prinzip des WEITERLESEN.

 

§ 126a Abs. 2 BGB löst das Problem im Sinne des Kollegen Hayko. § 126a Abs 2 BGB lautet "Bei einem Vertrag müssen die Parteien jeweils ein gleichlautendes Dokument in der in Absatz 1 bezeichneten Weise elektronisch signieren." 

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
malo
Aufsteiger
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Hallo Herr Müller,
bedauerlich aber wahr: Ihre Dozenten (und auch meine Ausbilder) hatten Recht.

(zu Ende) Lesen bildet.
Vielen Dank, Viele Grüße aus dem sonnigen Süden,
Markus Lorenz

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letzte Antwort am 26.06.2020 12:44:00 von malo
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