Hallo, wenn der Betrieb weiterhin bestehen bleibt kommt es auf folgende Punkte an: 1. nimmt der Betrieb am Schätzverfahren teil oder nicht? 2. Abgabe der Lohnsteueranmeldung (monatlich, vierteljährlich oder jährlich)? Dementsprechend würde ich noch den Lohn erstellen, d. h. beim Schätzverfahren noch den Folgemonat und bei der Lohnsteueranmeldung ggf. noch bis zum Ende des Quartals. Sollte der Mandant kein Schätzverfahren haben und die Lohnsteuer monatlich abgeben, dann würde ich zumindest den Folgemonat noch abrechnen. Am Jahresende müssen Sie dann den Abrechnungsstand auf Dezember hochsetzen und den Dezember normal abrechnen, damit hier die diversen Meldungen zur Unfallversicherung erstellt werden. Gruß
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