Sie haben natürlich Recht, dass es sehr individuell sein kann. Aber da gibt es schon Probleme mit dem "Holen der Daten" in die BF, und wie die Daten dort verarbeitet werden, gibt es scheinbar verschiedene Wege... Soll der Mandant beispielsweise die Belege hinter die Bankbewegungen legen, oder ist das gar nicht notwendig? Kann in der BF das Holen der Daten ohne Absprache erfolgen, oder kann sich da was überschneiden? Und die Sache mit den Rechtevergaben, welche Beraternummer...... Es wurden die Mandanten in UO mit unserer Beraternummer angelegt, war scheinbar nie ein Problem! Mit dem Nutzen der Bank in UO, nun aber doch. Beim Umkopieren auf deren Beraternummer sind alle Kontoauszüge weg. Und sowas passiert natürlich durch vielleicht viel "Halbwissen", aber auch durch das sehr verwirrende handling.
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