@agmü schrieb: Diesem Grundprinzip folgend schlägt der Dialog für die Zahlungserfassung daher stets zunächst den Ausgleich offener (und abgerechneter) Auslagen, sodann des (ältesten) Honorars und zuletzt des Fremdgeldes vor. Allein der steuerrechtlichen Vorgabe ist es geschuldet, dass beim Ausgleich der Auslagen noch nicht abgerechnete Kosten nicht berücksichtigt werden. Wann gelten Auslagen denn als abgerechnet und wann nicht? Wenn wir ja gerade schon beim Auslagenthema sind.... Wie verfahren Sie denn wenn bspweise die Rechtsschutzversicherung 300€ überweist, die sie direkt nach Buchung des Zahlungseingangs auch schon wieder an das zuständige Gericht als Gerichtskosten weiterleiten müssen? Erfassen Sie den Zahlungseingang dann auch als Auslage oder als Fremdgeld? Ich habe nämlich bei uns im System gesehen das dies immer mal wieder unterschiedlich gehandhabt wurde. Was mir in einem anderen Zusammenhang gerade einfällt ist die Zahlungsverbuchung von Honorar. Wir sind IST-Versteuerer sprich die Abführung von USt wird erst dann fällig wenn eine Forderung tatsächlich auch als bezahlt im System hinterlegt wird. Manchmal ist es so, das man von einer Versicherung zB eine hohe Zahlung erhält inkl. Abrechnungsschreiben wo die Summe entsprechend zerpflückt dargestellt wird. Bsp.: 1000 € Reparaturkosten, 2000 € Sachverständigenkosten, 3000€ Schadensersatz, 500€ REchtsanwaltsgebühr. Summe = 6.500 € Klar ist, das dies alles ins Fremdgeld gehört, bis auf mein eigenes Honorar i.H.v. 500 €. Hierzu finde ich je nachdem aber oftmals noch keine entsprechende Kostenrechnung final sondern manchmal nur einen Entwurf. sprich im System gibt es dazu noch gar keinen offenen Posten in der Rubrik Honorar i.H.v. 500 €. Nun erfasse ich jedoch meine Zahlung und man könnte vermuten das dass Honorar dann entsprechend 500 € im Plus ist. Muss ich dann hier, um die im Hintergrund laufenden Buchungen zur Auslösung der Buchung für das umsatzsteuerpflichtige Honorar zu aktivieren, erst noch einen entsprechenden offenen Honorarposten manuell nacherfassen ? so dass dass Aktenkonto im Honorar dann am Ende auf 0,00 € aufgeht? Ja oder? Sicherlich ist es der Sauberkeit her notwendig; aber ich fragte mich schon ein paar Mal ob dies dann auch umsatzsteuertechnische Probleme mit sich bringen könnte wenn ich keinen entsprechenden OP zur Zahlung anlege
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