Sehr geehrter Herr Bergert, ich habe alle hier geäußerten Wünsche zwar bei uns erfasst, sehe aber für dieses Feld im Fenster "Schreiben erstellen" keine Notwendigkeit. Unsere Entwicklung wird das prüfen. Wie schon erwähnt, handelt es sich bei dem Feld "Dokumentdatum" um ein Belegdatum, das für die Berechnung von Fristen bei Bescheiden und nicht für Anwalt classic Dokumente relevant ist. Wenn Sie dieses Feld dennoch für die eigene Fristberechnung einsetzen möchten, müssen Sie das nachträglich tun. Wenn Sie mit dem Fenster "Schreiben erstellen" ein neues Schreiben anlegen, wird automatisch das aktuelle Datum im schon in Dokumentenablage dafür vorhandenen Feld "Abgelegt am" eingetragen. Für die Fristberechnung ist aber nicht das aktuelle Datum entscheidend, sondern das Datum, an dem Sie das Schreiben versenden. Das ist ja nicht zwingend immer am selben Tag. Wenn das bei Ihnen aber meist der Fall ist, könnten Sie dazu das Feld "Abgelegt am" einblenden und müssen kein zusätzliches Feld erfassen. Und wenn das Dokument später versendet wird, können Sie z. B. manuell das Feld "Dokumentdatum" füllen. Es sei denn, Sie arbeiten mit Post, Fristen und Bescheide - dann können Sie dazu das Postausgangs-Datum verwenden. Am besten, Sie blenden sich in den Dokumenten über Einstellungen | Liste einmal alle Datumsfelder ein und prüfen, welche für Ihre Zwecke passen. Die anderen können Sie danach wieder ausblenden. Viele Grüße Silvia Kubisch Produktmanagment Rechtsanwaltsmarkt
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