Guten Morgen Frau Jahmed, den von Ihnen erwähnten Satz habe ich so nicht im Dokument gefunden. Der Satz: "Sie müssen den Zugang zeitlich befristeter beA Nachrichten nicht mehr sofort über den beA-Webclient prüfen, sondern können das in bestimmten Abständen gesammelt erledigen." meint, dass Sie durch den Zugangsstatus "relativ" sicher sein können, dass Ihr Schriftsatz angekommen ist. Natürlich kann technisch immer theoretisch etwas schief laufen. Bezüglich der gerichtlichen Verwertbarkeit habe ich in Kapitel 8 explizit die nicht umfassten Funktionen beschrieben. Denn es ist leider technisch für jegliche Kanzleisoftware - nicht nur DATEV Anwalt classic - immer noch gar nicht möglich, diese Eingangsbestätigung von der BRAK Schnittstelle zu erhalten. Status versendeter beA Nachrichten im Anwaltspostfach in Anwalt classic "Die Statusanzeige dient der Sicherheit, dass die beA Nachricht im beA Postfach des Empfängers eingegangen ist. Wenn Sie die technische Eingangsbestätigung für den Nachweis des rechtzeitigen Zugangs zur Akte speichern möchten, müssen Sie diese manuell über den beA-Webclient exportieren. Achtung Schnittstelle der BRAK umfasst nicht das Speichern der Eingangsbestätigung Bei der Statusanzeige Zugegangen einer beA Nachricht im Ausgangskorb handelt es sich nicht um einen gerichtsfesten rechtlichen Zugangsnachweis. Das Speichern der technischen Eingangsbestätigung von beA Nachrichten ist von der Schnittstelle der Bundesrechtsanwaltskammer zur Kanzleiorganisations-Software noch nicht umfasst. Es ist also technisch derzeit gar nicht möglich, die technische Eingangsbestätigung automatisch mittels einer Kanzleiorganisations-Software zur Akte zu speichern."
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