Lieber @Steran , Sie können eine Akte immer nur einem Sicherheitsbereich zuordnen. Herrn Müllers Lösung über die Erteilung von Rechten für den 2. Sicherheitsbereich funktioniert dann, wenn der Mitarbeiter auch die anderen Akten sehen und bearbeiten darf, die dem 2. Sicherheitsbereich zugeordnet sind. Wenn aber nur ein bestimmter Mitarbeiter aus einem Sicherheitsbereich und ein bestimmter Mitarbeiter aus einem anderen Sicherheitsbereich dieselbe Akte bearbeiten sollen, müssen Sie einen neuen Sicherheitsbereich anlegen. Hintergrund: Ein Sicherheitsbereich gleicht einem verschließbaren Aktenschrank. In diesem Aktenschrank befinden sich alle Akten, die diesem Sicherheitsbereich zugeordnet sind. Wenn Sie einem Mitarbeiter in der Benutzer- und Rechteverwaltung für diesen Sicherheitsbereich Rechte erteilen, erhält er einen Schlüssel für diesen Aktenschrank. Dann kann der Mitarbeiter auf die Akten zugreifen, die sich in diesem Schrank (= Sicherheitsbereich) befinden. Jede Akte, die sich in diesem Schrank befindet, kann nur von den Mitarbeitern gesehen und bearbeitet werden, die Rechte für diesen Sicherheitsbereich haben. Wenn eine Akte von einer anderen Menge Mitarbeitern bearbeitet werden soll, muss diese Akte in einen separaten Schrank gelegt werden. Das heißt: Sie müssen einen neuen Sicherheitsbereich für diese neue Menge an Mitarbeitern anlegen, z. B. Praktikant 1 und Freier Mitarbeiter 2. Nur diese beiden Mitarbeiter erhalten dann einen Schlüssel für den separaten Schrank.
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