Der AN hat jetzt doch evtl. einen neuen AG, bei dem er mit Stkl. 1 oder so abgerechnet wird. Wissen Sie denn, ob er einen neuen AG hat? Wenn Sie wissen, dass er keinen neuen AG hat, können Sie die Elstam-Abfrage machen und erhalten dann die aktuelle Steuerklasse. Ansonsten Klasse 6. Nein, Sie legen eine neue Pfändung an mit dem Abzug Verbraucherinsolvenz. Dann wird automatisch der pfändbare Betrag abgezogen. Bei einer Privatinsolvenz wissen wir die Forderungshöhe nie. Pfändung ist so ein schwieriges Thema, deshalb hat Ihnen wohl auch auf die letzte Frage niemand geantwortet. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter. Viele Grüße Sailor
... Mehr anzeigen