Das meine ich!😀 Alle Lohnarten, die bei den Mitarbeitern abgerechnet werden und sozialversicherungsrechtlich als laufender Bezug behandelt werden, müssen im Soll-Entgelt berücksichtigt werden. Die Lohnarten müssen für die Steuerung in das Soll-Entgelt entsprechend geschlüsselt werden. Die Stammlohnarten 410–415 sind hier nicht betroffen, da diese unverändert anzulegen sind. Lohnarten für das Soll-Entgelt schlüsseln Vorgehen: Mandantendaten | Lohnarten, Registerkarte Kug wählen. In der Gruppe Berechnung des Soll-Entgelts eine der folgenden Berechnungen wählen: Keine Berechnung – Z. B. bei Lohnarten für Überstundengrundvergütung / Überstundenzuschläge. Soll-Entgelt (Stunden und Betrag) - Diesen Schaltknopf bei Lohnarten aktivieren, die SV-rechtlich als laufender Bezug zu behandeln sind. Stunden und Betrag werden beim Soll-Entgelt berücksichtigt. Z. B. bei den Lohnarten für Stundenlohn, Urlaubsstunden, Feiertagsstunden, Entgeltfortzahlungsstunden usw. Soll-Entgelt (nur Betrag) - Diesen Schaltknopf bei Lohnarten aktivieren, die SV-rechtlich als laufender Bezug zu behandeln sind, ohne Berücksichtigung erfasster Stunden. Z. B. bei den Lohnarten Gehalt, VWL-AG-Anteil, Zulagen, Sachbezüge, Pkw-Nutzung usw. Kontrollkästchen Kürzung der Festbezüge bei Kug bei den Lohnarten aktivieren, die bei Kurzarbeit gekürzt werden sollen (z. B. Gehalt). Es werden nur Festbezüge gekürzt, die in den Stammdaten fest gespeichert sind. Wenn der Festbezug über Bewegungsdaten erfasst wird, ist keine Kürzung durch das Programm möglich.
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