abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

deutschlandticket

34
letzte Antwort am 17.06.2025 12:01:14 von Claudia-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
SO1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 35
6466 Mal angesehen

Hallo community,

 

hier mein Fall:

AG möchte zum bereits gewährtem Sachbezug ein Deutschladticket zur Verfügung stellen.

Abo Kosten € 46,55, AG-Zuschuss € 14,75. Wie muss es auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden?

Unter Fahrtkostenzuschuss/Jobticket/€ 46,55 eintragen? und mit 25% pauschal versteuern? Was ist mit der Gehaltsumwandlung? Wie sollen dann die € 14,75 ausgewiesen werden?

Für die schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar.

LG

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 35
6269 Mal angesehen

Hallo,

 

 

der Fahrtkostenzuschuss kann mit 25% pauschaliert werden, wenn dieser für folgende Fahrten gezahlt wird: Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr.

Eine Gehaltsumwandlung ist möglich.

 

Die Pauschalierung mit 25% gilt für diese Bezüge einheitlich im Kalenderjahr (Steuerfreiheit ODER Pauschalierung mit 25%).

 

Weitere Informationen zum Thema Fahrtkostenzuschuss/Jobticket entnehmen Sie bitte unserem Dokument 9222288, Fahrtkostenzuschuss / Jobticket / Sammelbeförderung.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 3 von 35
6200 Mal angesehen

Moin,

 

vielleicht noch mal als Hinweis:

 

Der AG KANN den Fahrkartenzuschuss mit pauschaler Lohnsteuer abrechnen, MUSS dies aber nicht. Wenn der Betrag steuerfrei abgerechnet wird, wird der Zuschuss auf der LSt-Bescheinigung des AN ausgewiesen und bei diesem im Rahmen der ESt-Erklärung auf die Entfernungspauschale angerechnet. Wenn der AG 25% LSt (zzgl. SolZ + KiSt) zahlt, unterbleibt der Ausweis auf der LSt-Bescheinigung und die Anrechnung.

 

Der Fahrkartenzuschuss kann (steuerfrei oder pauschalversteuert) zusätzlich zu anderen Sachbezügen gezahlt werden, d.h. dieser mindert die € 50,00 nicht.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

üpsi1980
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 35
5964 Mal angesehen

Genau den Fall haben wir.

AG gibt zum Deutschlandticket 25€ dazu.

Also der AN kauft das Ticket übers Portal der DB zu 46,55€ und erhält von uns über den Lohn 25€ dazu.

 

Wie wird das korrekt erfasst, so das auch noch zusätzlich ein 50€ Gutschein möglich ist. Ich steh echt auf dem Schlauch. Hilfe... 

 

LG

Yvonne

0 Kudos
ama
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 35
5880 Mal angesehen

Moin,

 

wir haben das über Entlohnung und die Lohnart 854 eingetragen. Da der Mitarbeiter das Ticket selber kauft, muss kein Nettoabzug stattfinden.

 

LG

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 35
5820 Mal angesehen

Hallo,


zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Deutschlandticket zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, kann dieser steuerfrei abgerechnet werden.


Wie Sie den steuerfreien AG-Zuschuss in Lohn und Gehalt erfassen, finden Sie im Dokument Fahrtkostenzuschüsse und Jobticket - Beispiele für Lohn und Gehalt unter 3.1 Fahrtkostenzuschuss steuerfrei abrechnen.


Bitte beachten Sie: Lohn und Gehalt überprüft die Summe der steuerfrei erfassten Fahrtkostenzuschüsse nicht auf einen Höchstbetrag.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
üpsi1980
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 35
5813 Mal angesehen

wir arbeiten mit Lodas... wo finde ich dort denn eine Info?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 8 von 35
5804 Mal angesehen

Hallo, 

 

die Informationen zu LODAS finden Sie unter 7.1 Fahrtkostenzuschuss steuerfrei abrechnen im Dokument:

 

Jobticket oder Fahrtkostenzuschuss abrechnen - Beispiele LODAS

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
üpsi1980
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 35
5784 Mal angesehen

Hallo Frau Schöneweis!

Danke für das Dokument. Leider lag mir das bereits vor... aber so richtig weitergebracht hat es mich nicht. Hatte auf ein neues gehofft.

 

Wir zahlen ja einen Zuschuss zum Jobticket. Wär es dann bei Jobticket nicht richtiger?

MA zahlt sich sein Jobticket selbst, wir geben dazu. Das wäre FK-Zuschuss... aber es ist halt auch ein Jobticket.

 

Hilfe... 

 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 10 von 35
5772 Mal angesehen

@üpsi1980  schrieb:

Hallo Frau Schöneweis!

Danke für das Dokument. Leider lag mir das bereits vor... aber so richtig weitergebracht hat es mich nicht. Hatte auf ein neues gehofft.

 

Wir zahlen ja einen Zuschuss zum Jobticket. Wär es dann bei Jobticket nicht richtiger?

MA zahlt sich sein Jobticket selbst, wir geben dazu. Das wäre FK-Zuschuss... aber es ist halt auch ein Jobticket.

 

Hilfe... 

 


Ein Jobticket ist (steuerlich) ein Sachbezug, d.h. dies liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Fahrkarte zur Verfügung stellt.

 

Nur weil der Arbeitnehmer die Fahrtkarte für Fahrten zum Betrieb nutzt, wird dies kein Jobticket. Hier liegt ein Geld-Zuschuss zur selbst gekauften Fahrkarte vor. Dies hat dann im Feld Jobticket nichts zu suchen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

üpsi1980
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 35
5736 Mal angesehen

Ok... Danke! Das leuchtet ein! Danke für die Hilfe!

 

Lg

Yvonne

0 Kudos
AG2020
Beginner
Offline Online
Nachricht 12 von 35
5462 Mal angesehen

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.

Weitere Frage hätte ich aber noch dazu:

muss in der Maske bei Teil- bzw. Ausfallmonaten eine Kürzung vorgenommen werden? (s. Anhang)

VG A. Graf

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 13 von 35
5379 Mal angesehen

Das hängt davon ab, in welcher Höhe der Zuschuss bei einem Teilmonat bzw. bei Ausfalltagen gezahlt werden soll.

0 Kudos
AG2020
Beginner
Offline Online
Nachricht 14 von 35
5371 Mal angesehen

wir würden gerne die kompletten Preis der AN erstatten - 49 Euro (da wir kein Rahmenvertrag mit der DB haben, kostet ihr das Ticket 49 Euro)

 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 15 von 35
5358 Mal angesehen

Wenn Sie die Fahrkarte auch bei Unterbrechung zahlen wollen, müssen Sie schlüsseln:

 

  1. Teilmonat nicht kürzen - Dann wird bei einzelnen Tagen und/oder Eintritt bzw. Austritt im Laufe des Monats der volle Zuschuss gezahlt.

  2. Ausfallmonat nicht kürzen - In dem Fall wird der Zuschuss auch gezahlt, wenn für den vollen Monat (z.B. wg. Bezug von Krankengeld oder bei Mutterschutz/Elternzeit) kein Anspruch auf lfd. Entgelt besteht.
0 Kudos
Ichbins82
Beginner
Offline Online
Nachricht 16 von 35
5161 Mal angesehen

Guten Morgen.

Ich habe den gleichen Fall. Hast Du hier mittlerweile eine Lösung?

 

LG

 

 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 17 von 35
5127 Mal angesehen

@Ichbins82  schrieb:

Guten Morgen.

Ich habe den gleichen Fall. Hast Du hier mittlerweile eine Lösung?

 

LG

 

 


Waren hier nicht alle Rückfragen beantwortet?

 

Was genau ist Ihre Frage?

0 Kudos
Ichbins82
Beginner
Offline Online
Nachricht 18 von 35
5109 Mal angesehen

von AG2020...

"wir würden gerne die kompletten Preis der AN erstatten - 49 Euro (da wir kein Rahmenvertrag mit der DB haben, kostet ihr das Ticket 49 Euro)"

 

Hierauf gab es meines Erachtens keine Antwort.

 

Ich habe den Fall, dass ein Mitarbeiter das Deutschlandticket selbst kauft und erstattet bekommen soll und suche hierfür die korrekte Lösung.

 

LG

🙂

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 19 von 35
5088 Mal angesehen

Also ein ganz normaler Fahrtkostenzuschuss. 

 

Für LODAS ist das beschrieben im Dokument Jobticket oder Fahrtkostenzuschuss abrechnen - Beispiele LODAS - DATEV Hilfe-Center (Abschnitt 5).

0 Kudos
MikeWHerbs
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 20 von 35
5084 Mal angesehen

High,

 

da ist wohl bei jemandem das Scrollrädchen an der Maus defekt😂

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
Ichbins82
Beginner
Offline Online
Nachricht 21 von 35
5079 Mal angesehen

Danke dafür.

 

Ich benötige die Beschreibung bitte für Lohn und Gehalt. Sorry 🙂

 

LG

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 22 von 35
5000 Mal angesehen

@Ichbins82  schrieb:

Danke dafür.

 

Ich benötige die Beschreibung bitte für Lohn und Gehalt. Sorry 🙂

 

LG


Also die Beschreibung, die Frau Schöneweis im sechsten Beitrag in diesem Thread verlinkt hat?

0 Kudos
Ichbins82
Beginner
Offline Online
Nachricht 23 von 35
4933 Mal angesehen

Dieses Dokument hilft mir nicht weiter, dass habe ich probiert und da gibt es die Folgelohnart mit dem Abzug. Wir kaufen dieses Ticket aber nicht selber. Das Abo hat der Mitarbeiter selbst abgeschlossen.

 

Könnte ich die Folgelohnart bedenkenlos rausnehmen?

 

LG

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 24 von 35
4913 Mal angesehen

Sie haben dies das als Barlohnzuwendung lt. Abschnitt 3.1 des Dokuments erfasst?

Ichbins82
Beginner
Offline Online
Nachricht 25 von 35
4907 Mal angesehen

Das sieht doch gleich viel besser aus.

Vielen lieben Dank für den Tip.

 

LG

 

0 Kudos
MikeWHerbs
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 26 von 35
4897 Mal angesehen

High,

 

ja, der Herr, von mir sehr geschätzte,  @Uwe_Lutz  hat wirklich die Gelassenheit eines Buddhisten🙏

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
_annk
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 27 von 35
308 Mal angesehen

Guten Tag Herr Lutz,

 

ich habe mir bereits den kompletten Beitrag durchgelesen. Habe aber trotzdem noch eine Frage, die Sie sicherlich beantworten können.

 

Der AN erhalt einen Fahrtkostenzuschuss von 58,50 € für Fahrten Wohnung / Arbeit i. H. d. Entfernungspauschale mit 15% Pauschalversteuerung.

Nun zahlt der AG dem AN noch ein Deutschlandticket von 58,00 € (AN kauft das Ticket selbst) für Privatfahrten am Wochenende.

Gem. § 3 Nr. 15 EStG sind diese Fahrten steuerfrei, da zusätzlich zum AL, Personennahverkehr und Barlohnzuschuss zu selbst erworbener Fahrkarte. 

Für mich wäre das Ticket also steuerfrei auszubezahlen. Wenn ich in Datev Lohn und Gehalt einen weiteren Fahrtkostenzuschuss (zusätzlich zu den Fahrten Wohnung / Arbeit mit 15% pauschalversteuert) erfasse, als Steuerfreie Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, verändert das Programm den Fahrtkostenzuschuss und rechnet diesen steuerpflichtig ab. Es kommt auch der Hinweis, dass die Zuschüsse mit 15% maximal bis zur Höhe von öffentlichen Verkehrsmitteln zulässig ist.

Habe ich einen Denkfehler und das Deutschlandticket ist gar nicht steuerfrei? oder muss ich eine andere Lohnart verwenden und nicht über Fahrtkostenzuschuss eintragen? Denn das Ticket wird für Privatfahrten gewährt und nicht als Zuschuss zu Fahrten zur Arbeit...

 

Können Sie hier helfen? 😞

 

 

 

 

 

0 Kudos
Claudia-
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 28 von 35
249 Mal angesehen

Fährt er doppelt zur Arbeit oder warum soll er doppeltes Geld bekommen?

 

Entweder Entfernungspauschale oder Fahrtkostenzuschuss. Die Entfernungspauschale dient dazu Kosten für den Weg zur Arbeit zu kompensieren. Somit sind die Kosten für Fahrkarte oder bei Autofahrern das Benzin/Verschleiß abgegolten. Aber beides macht kein Sinn und dann schon gar nicht steuerfrei.

0 Kudos
_annk
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 29 von 35
240 Mal angesehen

Wer sagt denn, dass sich das ausschließt? 

 

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden.

 

Das ist doch gerade das Schöne am Deutschlandticket. Dieses ist unabhängig von der Art der Fahrten begünstigt, also auch bei Privatfahrten.

0 Kudos
Claudia-
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 30 von 35
234 Mal angesehen

@_annk  schrieb:

Wer sagt denn, dass sich das ausschließt? 

 

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr gezahlt werden.

 

Das ist doch gerade das Schöne am Deutschlandticket. Dieses ist unabhängig von der Art der Fahrten begünstigt, also auch bei Privatfahrten.


 

Dort steht ..... sowie .....
Das sowie bedeutet nicht, das beides gleichzeitig möglich ist. 

 

Laut ESTG kürzt das eine, das andere.... 

0 Kudos
34
letzte Antwort am 17.06.2025 12:01:14 von Claudia-
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage