Hallo, ich habe folgendes Problem. Bei der KuG-Prüfung wurde festgestellt das ein Leistungsantrag nicht eingegangen sein soll. Der Monat wurde auch nicht erstattet. Was aber nicht unser wirkliches Problem ist. Nun ist der Prüfer der Ansicht, dass der erhöhte Leistungssatz jeweils einen Monat später zu zahlen gewesen wäre. Dem Argument kann ich nicht so ganz folgen. Kann es wirklich sein, dass ein nicht eingegangener Leistungsantrag bei der Bundesagentur den Zeitpunkt ab welchem der erhöhte Leistungssatz zu bezahlen ist verschiebt. Es heißt doch ab dem 4. oder 7. Bezugsmonat. Der Bezugsmonat stellt doch auf die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Wenn die Auffassung des Arbeitsamt richtig wäre, würde das ja bedeuten das der Arbeitnehmer weniger KuG bekommen würde weil der AG den Leistungsantrag verschusselt hat. (was wahrscheinlich gar nicht stimmt) Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht.
... Mehr anzeigen