Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Antwort. In Steuer ist "Zuflussprinzip" eingestellt, Ich habe die Provisionsnachzahlung als einmaligen Bezug eingetragen, Nach der Probeabrechnung erscheint nur der Hinweis das ein Steuerbrutto von 0,00 € angenommen wird (logischen, denn ich zahle es im Januar und da gibt es 0 Verdienst für die Jahressteuertabelle) die SV wird lt,. Märzklausel mit den Werten von 2020 abgerechnet. Es hat eine elektr. Lohsteuerkarte erstellt. Stelle ich nun die Steuer um auf Entstehungsprinzip oder nicht ? Ausgezahlt bekommt er ja das Geld jetzt im Januar und die Entstehung der Provision lässt sich keinem genauen Entstehungsmonat des Vorjahres zuordnen.
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