Guten Morgen Community, guten Morgen DATEV, beim Durchlesen der Anschreiben bzgl. Anpassung der o.g. Regelungen ist mir aufgefallen dass dort im Anschreiben an den Mandant folgendes steht: Vers.pfl.Beschäftigte von 450,01 Euro bis 520,00 Euro bleiben auf Grund des Bestandsschutz bis Dez,2023 vers.pflichtig in der KV/PV/AV. In der Rentenvers. gilt kein Bestandsschutz. Anschreiben an den Mitarbeiter: Aufgrund des Bestandsschutzes bleiben Sie in Ihrer Beschäftigung bis zum 31.Dez.2023 vers.pflichtig in der KV/RV/PV/AV. Die RV - Pflicht fällt doch raus ? Oder habe ich da was falsch verstanden. Viele Grüße
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