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Zahlstellenverfahren

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letzte Antwort am 24.02.2023 08:35:21 von Bonita66
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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Guten Morgen Community,

 

ich muss einen AN nach dem Zahlstellenverfahren abrechnen. Über SV-net habe ich die Nummer beantragt und auch im Programm hinterlegt. Weiter habe ich mich an die DATEV-Dokumente  zur Abrechnung mit Zahlstellenverfahren gehalten. Jetzt steht dort aber : Bei Teilnahme am maschinellen  Zahlstellen-Verfahren, werden die Angaben durch die Krankenkasse im elektronischen Rückmeldeverfahren eingespielt.

Es wurde aber bis jetzt noch nichts rückübertragen. ?!

Unser Mandant ist ein Schätzmandant muss ich da auch noch etwas beachten?

 

Viele Grüße

 

 

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 3
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Hatte ich auch schon. In meinem Fall gab es nur eine Auszahlung. Wir hatten damals vereinbart einen gewissen Betrag von dem AN einzubehalten. Im Nachgang  nach der Lohnabrechnung und der Übermittlung der Daten an die KV wurde dann mit der KV geklärt, dass diese vom AG keine Beträge erhält, sondern direkt vom AN. Nachdem das schriftlich vorlag, haben wir den einbehaltenen Betrag an den AN ausgekehrt.

 

Wird in Ihrem Fall ggf. auch nicht anders möglich sein.

MfG
T.Kahl
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Bonita66
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Guten Morgen Thomas Kahl,

 

vielen Dank für die Antwort und die Hilfestellung. Irgendwie ist das alles ganz schön kompliziert. Denke ich  schaue mal, wenn ich die Abrechnung Februar Anfang März erstelle was dann zu machen ist.

 

Vielen Dank und ein schönes Wochenende wenn es soweit ist.

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letzte Antwort am 24.02.2023 08:35:21 von Bonita66
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