Hallo Community,
können den Mitarbeitern Gutscheine von Bäckerein bzw. Metzgerein im Wert von Euro 50,00 überreicht werden?
Woher weiß ich denn wann die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt sind ?
Viele Grüße
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Wenn drauf steht, dass der Gutschein nicht auszahlbar ist und nur in der Bäckerei/Metzgerei eingelöst werden kann, erfüllt er die gesetzlichen Anforderungen an einen Sachbezug.
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Vielen Dank !