Hallo Community,
ein MA hat eine Polin geheiratet. Sie lebt weiterhin in Polen. Eine Elstam-Rückmeldung bekomme ich nicht. Muss der MA einen Antrag auf Berücksichtigung mit Steuerklasse III stellen?
Viele Grüße
Hallo,
Früher war es so, dass unsere ausländischen Mitarbeiter jährlich den Antrag auf die günstigere Lohnsteuerklasse stellen mussten. Mittlerweile muss es nur noch ein Mal von beiden Partnern beantragt werden und diese Steuerklassen bleiben dann bestehen. Da die polnische Partnerin in Deutschland kein Einkommen hat, wird es halt beim Lohnsteuerjahresausgleich zu einer Nachzahlungspflicht kommen. Könnte man praktisch als zinsloses Darlehen verstehen.
Hoffentlich konnte ich weiterhelfen?
Constanze
Die Frage ist doch: Hat er Anspruch auf das Ehegattensplitting und damit die Steuerklasse III?
Eine Ehegattenveranlagung nach §§ 26a, 26b EStG setzt nach § 26 Abs. 1 EStG voraus, dass eine zivilrechtlich wirksame Ehe vorliegt, dass beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben
Ist es denn nicht mehr so, dass, wenn die Ehe intakt ist, eine Trennung aufgrund der Beschäftigung im Ausland nicht als "dauerhaft getrennt" gilt? Der Antrag sollte auf jeden Fall gestellt werden. Mehr als abgelehnt werden kann er nicht, dann bleibts halt bei I bzw. IV.
Guten Morgen Community,
vielen Dank für Eure Unterstützung.
In einem Artikel von Haufe steht, dass auch für Ehepaare, bei denen einer von beiden nicht im Inland steuerpflichtig ist, eine Zusammenveranlagung in Betracht kommten kann und wenn der im Inland unbeschränkt Steuerpflichtige Ehegatte gem. § 1 Abs.1 EStG der Steuerpflicht unterliegt, die Einkommenshöhe der ausländischen Einkünfte beider Ehegatten nicht relevant sie.
Viele Grüße