Der Kunde nutzt Unternehmen Online im Erweiterten Modus, die Kanzlei erstellt die Buchhaltung. Im Rahmen der Belegerfassung wird eine Aufteilung auf Belegpositionen mit Kost1 und Skonto vorgenommen. Leider ist Rechnungswesen nicht in der Lage, beim Bankbuchen Skonto für Eingangsrechnungen mit unterschiedlichen Kost1 aufzuteilen. Eine Aufteilung beim Ausgleich durch die Kanzlei ist nicht zielführend, da sich die Buchhaltung enorm aufbläht würde. Zudem sind viele manuelle Rechenoperationen notwendig, um die Aufteilung Skonto / Kost1 korrekt abbilden zu können. Da es sich lt. Auskunft von DATEV nur um Zahlungsinformationen handelt, wird der erfasste Skontobetrag je Belegposition aus Unternehmen Online nicht mit übergeben. Auch im manuellen Export (Belege – Belegdaten – Exportieren – Rechnungseingang) wird Skonto nicht berücksichtigt. Wenn der Skontobetrag in ein Informationsfeld geschrieben würden, könnte der Export für den Ascii-Import aufbereitet und die Skontobeträge den richtigen Kost1 zugeordnet werden. Erfasst Eingaben auf Positionsebene sollten auch genutzt / ausgewertet werden können, ansonsten erschließt sich der Grund für die Erfassung nicht. Die Felder für die Zahlungsbedingungen können somit aus der Erfassung entfernt werden, da Sie keinen Nutzen haben. Für die Belegerfassung mit Zahlung reicht es aus, die Skontoinformationen (Zahlungsbedingungen) auf Belegebene zu erfassen. Vielleicht kann hier ein verkürzter Export mit Skontobetrag eingeführt werden.
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