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Feiertagszuschlag mit Zeitausgleich

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letzte Antwort am 23.04.2024 16:13:43 von MHoeft
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_SanKno_
Beginner
Offline Online
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Guten Tag zusammen,

 

ich stehe gerade auf dem Schlauch und brauche Hilfe.

 

Meine Mdt. zahlen regelmäßig Feiertagszuschläge. Bisher immer ohne Zeitausgleich.

Das heißt ich habe 125 % Zuschlag steuer- und sv-frei berücksichtigt über Lohnart 1520. (Datev LuG)

 

Nun haben die Mitarbeiter aber für die am Feiertag geleisteten Stunden, einen Freizeitausgleich bekommen. 

Lt. dem Lexikon für das Lohnbüro verstehe ich es nun so:

 

Zeitzuschläge, für die ein Freizeitausgleich gewährt wird, können nicht steuerfrei gezahlt werden. Sodass der ohne Freizeitausgleich gewährte Feiertagszuschlag von 125% aufgeteilt werden muss ( 100 % Steuerpflichtig ( weil dafür ja Zeitausgleich gewährt) , 25 % steuerfrei)

 

doch wie gebe ich das in die Bewegungsdaten ein ?!?!?! Gibt es eine Lohnart für diesen steuerpflichtigen Teil?

 

und was ist mit der SV - ist die dann weiterhin frei oder auch pflichtig?

 

Hat jemand von euch solche Fälle und kann mir helfen?

 

Liebe Grüße

MHoeft
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
57 Mal angesehen

Hallo,

 

wie wäre es 2 Lohnarten anzulegen.

 

1. 100 % Steuerpflichtig und die 2. 25 % steuerfrei als Folgelohnart zu hinterlegen. 

 

Daten anpassen unter Lohnveränderung -> Prozentsätze -  z.B. für den steuerfreien Anteil 

 

MHoeft_0-1713881584148.png

 

mh
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letzte Antwort am 23.04.2024 16:13:43 von MHoeft
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