abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Belegzuordnung Dauersachverhalte (Leasing, Miete, Darlehen, Strom usw.)

Offen
letzte Antwort am 05.01.2022 09:41:58 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
mrSteuerberatung
Einsteiger
Offline Online
554 Mal angesehen

Als Steuerberater und Unternehmer möchte ich dass die Regelverwaltung um die automatische Zuordnung von Dauerrechnungen usw. ergänzt wird, um Zeitgewinne zu erzielen, da nicht jeden Monat die Zuordnung manuell zu kopieren ist.

Status: Offen
7 Kommentare
bernhard_holleitner
Fortgeschrittener
Offline Online
498 Mal angesehen

Eine interessante Idee. Die Frage ist nur, wie dann welcher Beleg zugeordnet wird. Bspw. bei Strom-Abschlägen: Dann nach dem Motto: so lange zuordnen bis sich der Betrag ändert?! 

 

Wäre eine Überlegung!

f_mayer
Fachmann
Offline Online
456 Mal angesehen

Ich behelfe mir damit, dass ich einmal mit dem Belegbild auf das entsprechende Kosten- oder Personenkonto buche, mit demselben Konto und Gegenkonto.

MHoeft
Fortgeschrittener
Offline Online
367 Mal angesehen

Evtl. wäre es eine Lösung, den Link zum Beleg in das Notizfeld zum Konto einzufügen.

 

Die Notiz wird im Rahmen der Jahresübernahme mit übernommen und kann im Folgejahr angepasst werden.

 

 

Ansonsten den Beleg mit der Buchung manuell verknüpfen. Dazu ggf. einen Ablageort für Dauerbelege erstellen, der jahresunabhängig ist.

 

Über digitale Beleg kann dann relativ einfach auf diesen Ablageort zugegriffen werden und eine manuelle Belegverknüpfung zur Buchung vorgenommen werden. 

martinkolberg
Meister
Offline Online
338 Mal angesehen

Man kann jeden Buchungssatz als Widerkehrende Buchung deklarieren. 
Leider geht bei dieser Aktion das Belegbild verlustig. Warum eigentlich?

MHoeft
Fortgeschrittener
Offline Online
306 Mal angesehen

Belegbild - siehe Wiederkehrende Buchungen erfassen und verarbeiten in einem Info-Kasten (ziemlich am Ende des Artikels).

 

jjunker
Experte
Offline Online
296 Mal angesehen

--> Warum überhaupt den Aufriss?

Dauerrechnungen im JAN einmal zugeordnet, wenn sich der Betrag ändert nochmal zuordnen und gut ist.

Welcher Prüfer glaubt den bitte nicht, dass die xy€ bei vorliegen der Dauerrechnung am ersten Buchungssatz die anderen 11 mal das Geld genau dazu gehört? 

 

Ja formal nicht korrekt. Aber wird wohl eher weniger hergenommen um einem daraus einen Strick zu drehen.

Keep it simple but not too simple.

cro
Experte
Offline Online
290 Mal angesehen

Wer seine Vertragsakte für die Mandanten in DMS oder DokOrg nicht pflegt, hat ...........? Ich persönlich würde die Beleganheftung in der Buchführung nicht um identische Belegsachverhalte aufblähen wollen.