Hallo,
bei ehemals freiwillig Versicherten, die nun als Minijobber beschäftigt werden, ist es nicht möglich, eine Krankenkasse einzugeben. Das Feld zur Neuanlage bleibt ausgegraut.
Abhilfe ist möglich, wenn man die Angaben zur freiwilligen Krankenversicherung löscht. Leider hilft das nicht, wenn der Minijobber noch innerhalb der Nachberechnungszeiträume als freiwillig Versicherter beschäftigt war.
Ist das Problem bekannt oder übersehe ich eine Lösung?
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
Sofern die BuKnapp noch nicht unter den Mandantendaten angelegt ist, die 98000006 anlegen.
Stammdaten des Mitarbeiter umschlüsseln
https://apps.datev.de/help-center/documents/5303273
Bei der freiwilligen Versicherung eine leere Historie gültig ab anzulegen und unter der gesetzlichen Krankenkasse über die Historie die BuKnapp mit neuem gültig ab hinterlegen.
Optional eine neue Personalnummer anlegen (Kopierassistent)
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie ich einen geringfügig entlohnt Beschäftigten einrichte oder aus einer anderen Beschäftigung änderte, weiß ich.
Vielleicht habe ich es unklar formuliert. In der neuen Version von Lohn und Gehalt gibt es neu die Möglichkeit, die Krankenkasse zu erfassen, bei der der Minijobber versichert ist zusätzlich zur Erfassung der Minijobzentrale (Mitarbeiterebene - Mappe "Krankenkasse" | "Angaben für geringfügig Beschäftigte" | Auswahlmöglichkeit der Krankenkasse).
Diese Auswahl bleibt ausgegraut, wenn eine Gültigkeit - unabhängig davon, ob mit Inhalt oder ohne - bei "Angaben bei freiwilliger Kranken- und Pflegeversicherung" eingegeben ist. Es hilft also auch keine leere Historie.
Optional eine neue Personalnummer anlegen (Kopierassistent)
Das Anlegen einer neuen Personalnummer ist aus meiner Sicht ein unnötiger Workaround. Es wird unnötig der Personalbestand "aufgebläht", eventuelle Schnittstellen, die über die Personalnummer funktionieren, müssen angepasst werden und es bedeutet etwas mehr Arbeit ohne einen Mehrwert zu generieren.
Viele Grüße
T. Reich
Ich kann das Problem nicht nachstellen.
Wenn freiwillige KV genutzt wird, ist die Auswahl bei der KK für Minijobber nicht mehr möglich!
Genau das Feld ist bei mir ausgegraut, wenn eine Historie bei den "Angaben zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung"
angelegt ist.
Nachgestellt habe ich das auch bei anderen Minijobbern. In dem Moment, wo ich die Historie erfasse, wird das Feld bei den "Angaben für geringfügig entlohnt Beschäftigte" ausgegraut.
Die gesetzliche Kasse ist doch die BUKnapp und nicht die freiwillig gesetzliche KK.
Sie werden daher einen neuen Mitarbeiter anlegen müssen, da u.a. die Schlüsselung der Beitragsguppen nicht möglich ist.
Das zusätzliche Feld ab Version 11.76 ist erst ab 2022 im Rahmen einer Pilotierung eAU notwendig. Siehe
https://apps.datev.de/help-center/documents/1021196 Nr. 3
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.
Beispiel:
Ein oberhalb der BBG verdienender Arbeitnehmer - freiwilliges Mitglied der z. Bsp. Techniker Krankenkasse - geht am 01.10.2021 in die wohlverdiente Rente. Ihm ist zuhause langweilig, deshalb vereinbart er, dass er ab dem 01.10.2021 als geringfügig entlohnt Beschäftigter weiterhin im Unternehmen bleibt.
Die Folge ist, dass der PGS, der BGS, der Arbeitnehmertyp, die Besteuerung etc. geändert werden müssen. Nun wird also auch der historische Stand der freiwilligen Krankenversicherung geändert, da er ja keinen Anspruch mehr auf einen Arbeitgeberzuschuss hat. Zum 01.01.2022 muss die Technikerkrankenkasse, als "seine" Krankenkasse hinterlegt werden und das...
... das funktioniert nicht.
Aus meiner Sicht kann hier nicht der richtige Weg sein, dass eine neue Personalnummer anlegt werden muss. Es müsste doch der Weg sein, dass das Programm feststellt, dass zwar ein historischer Stand bei der freiwilligen Versicherung hinterlegt ist, dieser Stand aber "leer" ist.
Hallo T. Reich,
wir prüfen den Sachverhalt und melden uns, wenn wir neue Informationen dazu haben.
Info bei Privat versicherten:
Ist der Mitarbeiter privat versichert, wird die Krankmeldung weiterhin in Papierform beim Arbeitgeber abgegeben.
Daher kann bei einem Privat versicherten Arbeitnehmer keine abweichende Krankenkasse eingetragen werden.
Die eAU kann nicht abgerufen werden, daher ist der Eintrag nicht notwendig / möglich.
@MHoeft schrieb:Info bei privatversicherten
Aber hier ging es doch um einen freiwillig Versicherten in der TK. Damit wird in dem Fall durchaus das Rückmeldeverfahren genutzt.