Die Investitionsaufwendungen, die im Pflegedienst auf dem Patienten abgewälzt werden, auf welches Konto sollten die gebucht werden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
siehe im Kontenplan
Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionsaufwendungen gegenüber Pflegebedürftigen
(§ 82 Abs. 3 und 4 SGB XI) ab Konto 4640.